Deutliche Forderung nach Schulspeisung für alle
17. Februar 2009 von Landeselternrat Sachsen - Anhalt |
Elternratsmitglieder machen sich stark für warmes Mittagessen!
Wittenberg (br). Die Elternratsmitglieder berufen sich auf den Satz “In besonderen Fällen sind Freitische zur Verfügung zu stellen” aus dem Schulspeisungsparagraphen im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. “Wir erwarten die Umsetzung des Gesetzes durch den Schulträger, den Landkreis”, bringt Lutz Wildenhain, Mitglied des Landeselternrats, die Forderung auf den Punkt. Der Schulträger müsse auch das Konzept ausarbeiten und gegebenenfalls einen Nachtragshaushalt beantragen.
Den betroffenen Eltern empfiehlt er, einen formlosen Antrag an die Schule zu richten. “Die Schulleitung ist dann in der Pflicht, das Geld beim Landkreis anzufordern”, so Wildenhain. Die Schulleiterin der Sekundarschule Friedrichstadt, Ines Petermann, entgegnet: “Einige Sachen gehen an uns vorbei. Das muss politisch entschieden werden” und bestätigt: “Der Landkreis muss die Mittel zur Verfügung stellen.”
Doch so weit ist es noch lange nicht. Dazu Pressesprecher des Landkreises Wittenberg, Ronald Gauert: “Bei den Freitischen handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Trägers. Es bedarf einer politischen Entscheidung des Kreistages, die Haushaltsmittel bereitzustellen.” Der Landkreis betrachtet das Thema außerdem aus Datenschutzgründen als eine direkte Frage zwischen einzelnen Antragstellern und dem Landkreis.
Unabhängig vom Antragsweg untermauern die Elternvertreter ihr Anliegen mit Zahlen: “Die Eltern bezahlen derzeit pro Tag 1,85 oder 1,95 Euro für die Schulspeisung”, erläutert Marcus Walders, Vorsitzender des Schulelternrats. “Die für das Arbeitslosengeld II zuständige ARGE gibt aber nur knapp einen Euro dazu”, setzt Vera Zech, Vorsitzende im Stadt- und Kreiselternrat, die Zahlen ins Verhältnis. Auf diese Differenz führen die Elternvertreter zurück, dass in der Sekundarstufe nur etwa 30 Prozent der Schüler am Essen teilnehmen. “Wenn wir diese Essensbeteiligung erhöhen, werden die Mahlzeiten gleichzeitig günstiger, weil größere Mengen abgenommen werden”, führt Landeselternratsmitglied Wildenhain aus.
Die Sekundarschüler haben von 7.30 bis maximal 15 Uhr Unterricht an der Ganztagsschule in Friedrichstadt. “Einige Schüler hauen einfach ab, wenn sie frustriert sind und zudem noch hungrig”, erzählt Annette Byhan, Elternvertreterin der Klasse 8a. Die kostenlosen “Freitische” aus dem Schulgesetz sind auch bei der Plenarsitzung des Landeselternrats am vergangenen Wochenende in Wanzleben thematisiert worden. “Der Salzlandkreis hat bereits eine Verwaltungsrichtlinie zur Schulspeisung erlassen”, berichtet Vera Zech. Darin seien die im Schulgesetz “besondere Fälle” genannten Personen anhand des Existenzminimums definiert.
Daher fordert Wildenhain: “Der Landkreis Wittenberg soll sich Gedanken machen, gegebenenfalls in Kooperation mit dem Salzlandkreis.” “Die Aufgabe des Landkreises besteht darin, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln”, erläutert Gauert für den Landkreis Wittenberg. “Die Frage dabei ist: Wer bewertet die Anträge auf welcher Grundlage? Wo wird die Grenze gezogen?” Dass es für den Schulspeisungsparagraphen einer Verwaltungsrichtlinie bedarf, kommt für den Kreis nicht überraschend: “Sobald Anträge vorliegen, wird es darum gehen, ob in Wittenberg eine eigene Richtlinie erstellt wird oder ob man sich an bereits bestehenden wie der im Salzlandkreis orientiert.”
Paragraph 72a
aus dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. August 2005: “Die Schulträger sollen im Benehmen mit dem Schülerrat und dem Schulelternrat schultäglich eine warme Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler vorsehen. Dabei soll ein sozial angemessener Preis gewährleistet werden. In besonderen Fällen sind Freitische zur Verfügung zu stellen.”
Kommentar des Landeselternrates:
Schulspeisung für alle nach § 72 a Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Auf der letzten Plenartagung des Landeselternrates am 24.01.2009 in Wanzleben war unter anderem auch ein Tagesordnungspunkt die Schulspeisung nach § 72 a Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA). Es wurde darüber berichtet wie und ob dies in den einzelnen Landkreisen umgesetzt wird. Zum Beispiel wurde aus dem Landkreis Börde positiv darüber berichtet. Alle anderen Mitglieder wollten dieses Thema noch mal mit nach Haus nehmen und in ihren Landkreisen in Erfahrung bringen, wie dies dort umgesetzt wird und damit umgegangen wird.Der Landeselternrat ist sich darüber einig, dass es wichtig ist, dass jedes Kind in der Schule ein warmes Mittagessen einnehmen sollte.
Die Mitglieder des Landeselternrates aus dem Landkreis Wittenberg hatten in der darauffolgenden Woche das Glück zu einem Interview, welches im Super-Sonntag der Region am 01.02.2009 veröffentlicht wurde.
Auch das Fernsehen der MDR waren anwesend und haben dort eine kleine Reportage gedreht, welche im Regionalprogramm „Sachsen-Anhalt heute“, täglich ab 19.00 Uhr, am 15.02.2009 gesendet wurde.



Hallo.
Wir als Schmarler Kinderhilfe e.V fordern Unterstützung vom Land oder Bund für die Ernährung hungernder Kinder In Deutschland.
Es kann nicht sein das im reichsten Land der Welt die Kinder Hungern, das ist eine Schande.
Ich fordere alle Vereine auf die sich um die Ernährung von Kindern bemühen, sich zu einem Verband zusammen zu schließen.
Nur so hat man Gewicht, um mit einer Stimme zu reden.
Wir betreuen Kids, die morgens und mittags sonst nicht zu essen bekommen.
Keiner geht so mit seinem nachwuchs um wie der Mensch, schlimm.