Landeselternrat fordert Kostenentlastung auch für Schüler der Sekundarstufe II und Berufsschüler
Der Paragraf 71 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt regelt neben den Zuständigkeiten für die Schülerbeförderung auch die Frage nach der Kostenübernahme bis zur 10. Klasse. Bereits im April dieses Jahres hatte der Landeselternrat Sachsen-Anhalt in seinem 15-Punkte-Programm festgeschrieben, sich für eine Kostenübernahme bei der Schülerbeförderung auch für Gymnasiasten der 11. und 12. Klassen und für Berufsschüler stark zu machen.
„Die freie Wahl des Bildungsweges darf nicht schon bei den Kosten für eine Monatskarte entschieden werden.“, so der Vorsitzende des Landeselternrates, Karsten Bucksch. Die von allen Seiten geforderten Investitionen in Bildung seien nur sozial gerecht zu realisieren, um auch Chancengleichheit zu gewährleisten. Bucksch: „Eine grundsätzliche Regelung durch den Gesetzgeber ist schon längst überfällig, das können die Landkreise allein nicht leisten.“ Die Elternvertreter sehen in den derzeitigen unterschiedlichen Regelungen insbesondere eine Benachteiligung für Familien mit geringerem Einkommen. Hier gelte es, eine finanzielle Entlastung herbeizuführen.
Beispielweise hätten nach Angaben des Landeselternrates von den derzeit etwa 35.500 Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien des Landes rund 15.500 einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung im Sinne des Gesetzes. „Schlechter gestellt sind dabei Familien mit Kindern, die die gymnasiale Oberstufe oder die Berufsschule besuchen,“ meint Bucksch, „hier müssen Kosten von teilweise bis zu 100 Euro für eine Monatskarte selbst getragen werden.“ Der Landeselternrat verfolgt deshalb sehr interessiert die derzeitige Diskussion im Land. Die Eltern erwarten vom Gesetzgeber und den Trägern der Schülerbeförderung – den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten – eine schnelle und vor allem sozial gerechte Lösung für die Finanzierung der Schülerbeförderung in ganz Sachsen-Anhalt. Dies wäre ein weiterer wichtiger Schritt, wenn man von Investitionen in Bildung nicht nur reden will.


2 Kommentare
Kommentar schreibenSehr geehrter Herr Bucksch, wir der Schulelternrat des Gymnasiums “Am Thie” Blankenburg haben schon im Oktober 2007 unseren Kreistag aufgefordert, dass die Kosten der Schülerbeförderung für die Schüler der Sekundarstufe II durch den Landkreis übernommen werden sollten.
Info: Im alten Kreis Quedlinburg wurden diese Kosten übernommen. Im neuen Harzkreis gibt es noch keine einheitliche Lösung, d.h. die Quedlinburger bekommen die Kosten erstattet. Die Wernigeröder und Halberstädter müssen z.Zt. zahlen.
z.B. Wenn Kinder aus dem Oberharz zum Gymnasium nach Blankenburg fahren, zahlen sie bis zu 80€ im Monat für ihren Bus.
Norbert Stiebe
Vorsitzender des Schulelternrats
Gymnasium “Am Thie” Blankenburg /Harz
Lieber Herr Bucksch, die Initiative, die Schülerbeförderung für die 11. und 12. Klassen kostenfrei zu gestalten, finde ich sehr lobenswert. Ich habe es schon erlebt, dass Lehrer und Schüler für die Monatskarte eines Mitschülers gesammelt haben, der aus einer sozial schwachen Familie kam.
Eben auch aus diesem Grund befürworte ich die Übernahme der Kosten bzw. die Bezuschussung. Wenn die 11.- und 12.-Klässler am Schülerverkehr teilnehmen, dürften die Zusatzkosten sich auch im Rahmen halten, da ja keine zusätzlichen Busse eingesetzt werden müssen.
An Informationen zur weiteren Entwicklung bin ich sehr interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Wiese
Schulelternratsvorsitzende Bördegymnasium Wanzleben