Landeselternrat spricht sich gegen eine Beteiligung der Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 11 bis 13 aus.

Der Landeselternrat ist seit dem Sommer letzten Jahres mit den Landtagsfraktionen und dem Kultusministerium im Gespräch, um einen wichtigen Punkt des 15-Punkte-Programmes umzusetzen. Nach einer breiten Zustimmung zu einer Änderung des Schulgesetzes in Punkto Schülerbeförderung, geht der Vorschlag des Landesschulbeirates dem Landeselternrat nicht weit genug.

„Wir wollen eine Gleichbehandlung aller Schüler in Sachsen-Anhalt, die über kein Einkommen verfügen.“ sagte Karsten Bucksch, Vorsitzender des Landeselternrates nach der Sitzung des Landesschulbeirates. „Eine Änderung des Schulgesetzes muss eine Gleichbehandlung aller Schüler, die der zwölfjährigen Schulpflicht unterliegen beinhalten.“ so der Vorsitzende weiter.

Der Landeselternrat hatte eine Tischvorlage zur Sitzung eingebracht, da auf Grund der kurzfristigen Einladung von sieben Mitgliedern nur zwei Mitglieder des Landeselternrates teilnehmen konnten.

„Wir haben für den Samstag, den 09.05.2009, die Landtagsfraktionen und den Kultusminister zu unserer nächsten Plenartagung eingeladen. Dort wollen wir nochmals unsere Argumente für eine kostenfreie Schülerbeförderung austauschen. Auch zur Anhörung im Ausschuss werden wir unseren Standpunkt nochmals deutlich machen.“ sagte Bucksch abschließend.

Lesen Sie auch noch die Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 28.04.2009 zu diesem Thema:

Nach der Anhörung des Landesschulbeirates am 21. April hat die Landesregierung heute zur Kostenentlastung bei der Schülerbeförderung eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Grundlage war eine gemeinsame Kabinettsvorlage des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr sowie des Kultusministeriums. Zum Schuljahr 2009/10 soll für die Schuljahrgänge 11 und 12 (13) der zum Abitur führenden Schulformen und der vollzeitschulischen Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen eine gesetzliche Entlastung von den Kosten der Schülerbeförderung erfolgen. Die Eigenbeteiligung am Zeitfahrausweis soll rund zehn Euro jeweils für die Monate betragen, in denen Schulunterricht stattfindet. „Diese Regelung“, so Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, „soll auch für die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 gelten, die eine Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt besuchen, da diese Schulen einen wesentlichen Beitrag zur Begabtenförderung im Lande leisten. Familien mit geringerem Einkommen wird es dadurch erleichtert, ihr Kind an solch eine Schule zu schicken.“ Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre betonte, dass durch diese Regelung die 11. und 12. Klassen vom möglichen Individualverkehr zum öffentlichen Personennahverkehr zurück kehren und hofft, dass das Motorrad und auch das Auto nicht als Verkehrsmittel benutzt werden, sondern der Bus.

Bislang betragen die Kosten für eine mittlere Jahreskarte zwischen 500 und 600 Euro. In dünn besiedelten Kreisen liegt die Kostenspanne sehr weit auseinander. Zum Beispiel kann eine Fahrkarte im Altmarkkreis Salzwedel 278 Euro betragen, aber auch 1.040 Euro, das kommt auf die Entfernung des Wohnortes zur jeweiligen Schule an. Die Mindestentfernung, ab der die Kosten für die Schülerbeförderung übernommen werden, legt der jeweilige Schulträger selber fest.

Ab 2010 muss die Landesregierung nach gegenwärtigen Schätzungen jährlich zirka 7,25 Mio. Euro Landesmittel zusätzlich für die Schülerbeförderung bereit stellen. Zuzüglich der Eigenbeteiligung von insgesamt etwa 1,5 Mio. Euro werden die Kosten für die Schülerbeförderung etwa 8,75 Mio. Euro betragen.

Die Einbringung der Gesetzesänderung in den Landtag ist für Mai geplant. Die Regelung für die Klasen 5 bis 10 der allgemein bildenden Schulen bleibt uneingeschränkt erhalten.