„Das Thema Fahrtkostenrückerstattung wird uns wohl noch einige Zeit beschäftigen. Eine Rückerstattung an die Eltern erst nach Überschreitung der Selbstbeteiligung von 100 Euro ist nicht akzeptabel. Eine Lösung wie im Altmarkkreis Salzwedel mit den Berechtigungskarten wäre für alle Landkreise eine ideale Lösung. Auch mit der Splittung auf 25 Euro im Quartal könnten wir leben. So jedoch müssen die Eltern wieder am Schuljahresanfang, wo alle Lehr- und Lernmittel, Schulbücher etc. gekauft werden müssen, den größten Teil der Kosten bezahlen. Das ist keine wirkliche Entlastung für die Familien im Land.“ sagte Karsten Bucksch, Vorsitzender des Landeselternrates.

Die Volksstimme schrieb am 08.08.2009:

Unterschiedliche Praxis in Städten und Landkreisen / Jährlich mehrmalige Rückzahlung wird angestrebt

Neue Richtlinie sorgt für Unmut: Schülerticket nur gegen Vorkasse
Von Oliver Schlicht

Magdeburg. Eine Änderung der landesweit gültigen Richtlinie zur Fahrtkostenrückerstattung bei Schulfahrten sorgt am Beginn des Schuljahres für Unruhe. Schüler der ersten bis zehnten Klassen bekommen in Sachsen-Anhalt ihre Fahrtkosten vom Wohnort zur Schule in der Regel voll zurückerstattet. Daran ändert sich nichts. Ältere Schüler gingen dagegen bislang leer aus. Nach Änderung des Schulgesetzes, die vom Landtag erst im Juni verabschiedet wurde, bekommen jetzt auch Schüler der elften und zwölften Klassen und Berufsschüler die Fahrtkosten zurück – in diesen Fällen aber bei einer Selbstbeteiligung von 100 Euro.

Grundsätzlich ist das eine gute Nachricht für Eltern. Jedoch sorgt das Verfahren der Kostenrückerstattung für Diskussion. Empfehlt das Kultusministerium doch den zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine nachträgliche Zurückerstattung der Fahrtkosten auf Antrag. Der Vorsitzende des Landeselternrates, Karsten Bucksch, bemängelt zu Wochenbeginn in der Mitteldeutschen Zeitung: „Der Verwaltungsaufwand ist viel zu hoch.“ Volksstimme-Leser Matthias Hellriegel kritisiert in einer Mail an die Redaktion: „Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass die Eltern die Schülerjahreskarte in der Hoffnung vorfinanzieren, dass Land und Schulämter irgendwann die Restsumme bis auf die 100 Euro zurückerstatten. Mit einem Gehalt als Minister mag das vielleicht kein Problem sein. Aber mit mittlerem Einkommen sieht die Sache schon anders aus.“

Ute Kriegel, Sprecherin des Kultusministeriums, verweist auf die Zuständigkeit der Landkreise und Städte. „Wie das Geld zurückerstattet wird, ist Sache der zuständigen Landkreis- und Stadtbehörden.“ Die Empfehlung des Ministeriums zur nachträglichen Kostenrückerstattung verteidigt sie. „Das ist eine Leistung der öffentlichen Hand. Da ist ein gewisser Prüfaufwand etwa zur Entfernung zwischen Wohnort und Schule erforderlich.“

Solche Prüfungen geschehen bei Schülern der ersten bis zehnten Klassen bislang am Beginn des Schuljahres. Zum Beispiel in Magdeburg. „Der Antrag läuft über die Schule. Wenn der Schüler erstattungsberechtigt ist, bekommt er über die Schule dann ein Jahresticket ausgehändigt“, erläutert Schulamtsleiter Jens Krüger. Aber auch in Magdeburg werden ältere Schüler erst auf Antrag ihr Fahrtkostengeld zurückbekommen – nach neun Monaten. Begründet wird dies mit den kurzen Wegen und den niedrigen Fahrtkosten in der Stadt. Krüger: „Der Eigenanteil von 100 Euro ist erst nach vier Monaten aufgebraucht. Maximal können ältere Schüler 186 Euro zurückerstattet bekommen.“
Im Jerichower Land können wegen der größeren Entfernungen von Wohn- und Schulort jährliche Fahrtkosten von über 1000 Euro zusammenkommen. Nach Auskunft der Kreisverwaltung werden dort Zurückerstattungen mehrfach im Jahr angestrebt. Eine Durchführungsbestimmung wird der Kreistag erst im September verabschieden. Ähnlich verhält es sich im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Nach einem Vorschlag der Verwaltung soll dort eine monatliche Rückerstattung erfolgen – vorbehaltlich einer genauen Durchführungsbestimmung, die noch nicht verabschiedet ist.

Eine Ausnahme bildet in Sachsen-Anhalt der Altmarkkreis Salzwedel. Im Altmarkkreis gab es bereits vor der Änderung des Schulgesetzes eine Regelung für ältere Schüler auf der Basis von Berechtigungskarten. Diese wird dort nun – angepasst auf die neue Gesetzeslage – weitergeführt. Zum Vorteil der Schüler und ihrer Eltern. Denn im Altmarkkreis müssen auch ältere Schüler nicht in Vorkasse gehen. Auf einer Berechtigungskarte werden in den Schulen die jeweiligen Berechtigungen bestätigt. Mit diesen Karten können diese Schüler dann im Bus verbilligte Wochen- oder Monatskarten einkaufen. Die Schüler bezahlen einen Selbstkostenanteil von drei Euro (Wochenkarte) oder zehn Euro (Monatskarte) und können anschließend den Schulbus nutzen. So ergeben sich Einsparungen von monatlich bis zu 100 Euro, so die Kreisverwaltung in Salzwedel.

Wie die Rückerstattung von Schülerticket-Kosten andere Landkreise organisieren, wird vielfach erst in den nächsten Wochen entschieden. Zeitlich ist dies kein Problem. Wegen der 100 Euro Eigenanteilkosten dürfte in den meisten Fällen eine Rückerstattung ohnehin erst im Oktober in Frage kommen.