„Das Thema Fahrtkostenrückerstattung wird uns wohl noch einige Zeit beschäftigen. Eine Rückerstattung an die Eltern erst nach Überschreitung der Selbstbeteiligung von 100 Euro ist nicht akzeptabel. Eine Lösung wie im Altmarkkreis Salzwedel mit den Berechtigungskarten wäre für alle Landkreise eine ideale Lösung. Auch mit der Splittung auf 25 Euro im Quartal könnten wir leben. So jedoch müssen die Eltern wieder am Schuljahresanfang, wo alle Lehr- und Lernmittel, Schulbücher etc. gekauft werden müssen, den größten Teil der Kosten bezahlen. Das ist keine wirkliche Entlastung für die Familien im Land.“ sagte Karsten Bucksch, Vorsitzender des Landeselternrates.
Die Volksstimme schrieb am 08.08.2009:
Unterschiedliche Praxis in Städten und Landkreisen / Jährlich mehrmalige Rückzahlung wird angestrebt
Neue Richtlinie sorgt für Unmut: Schülerticket nur gegen Vorkasse
Von Oliver SchlichtMagdeburg. Eine Änderung der landesweit gültigen Richtlinie zur Fahrtkostenrückerstattung bei Schulfahrten sorgt am Beginn des Schuljahres für Unruhe. Schüler der ersten bis zehnten Klassen bekommen in Sachsen-Anhalt ihre Fahrtkosten vom Wohnort zur Schule in der Regel voll zurückerstattet. Daran ändert sich nichts. Ältere Schüler gingen dagegen bislang leer aus. Nach Änderung des Schulgesetzes, die vom Landtag erst im Juni verabschiedet wurde, bekommen jetzt auch Schüler der elften und zwölften Klassen und Berufsschüler die Fahrtkosten zurück – in diesen Fällen aber bei einer Selbstbeteiligung von 100 Euro.
Grundsätzlich ist das eine gute Nachricht für Eltern. Jedoch sorgt das Verfahren der Kostenrückerstattung für Diskussion. Empfehlt das Kultusministerium doch den zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine nachträgliche Zurückerstattung der Fahrtkosten auf Antrag. Der Vorsitzende des Landeselternrates, Karsten Bucksch, bemängelt zu Wochenbeginn in der Mitteldeutschen Zeitung: „Der Verwaltungsaufwand ist viel zu hoch.“ Volksstimme-Leser Matthias Hellriegel kritisiert in einer Mail an die Redaktion: „Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass die Eltern die Schülerjahreskarte in der Hoffnung vorfinanzieren, dass Land und Schulämter irgendwann die Restsumme bis auf die 100 Euro zurückerstatten. Mit einem Gehalt als Minister mag das vielleicht kein Problem sein. Aber mit mittlerem Einkommen sieht die Sache schon anders aus.“
Ute Kriegel, Sprecherin des Kultusministeriums, verweist auf die Zuständigkeit der Landkreise und Städte. „Wie das Geld zurückerstattet wird, ist Sache der zuständigen Landkreis- und Stadtbehörden.“ Die Empfehlung des Ministeriums zur nachträglichen Kostenrückerstattung verteidigt sie. „Das ist eine Leistung der öffentlichen Hand. Da ist ein gewisser Prüfaufwand etwa zur Entfernung zwischen Wohnort und Schule erforderlich.“
Solche Prüfungen geschehen bei Schülern der ersten bis zehnten Klassen bislang am Beginn des Schuljahres. Zum Beispiel in Magdeburg. „Der Antrag läuft über die Schule. Wenn der Schüler erstattungsberechtigt ist, bekommt er über die Schule dann ein Jahresticket ausgehändigt“, erläutert Schulamtsleiter Jens Krüger. Aber auch in Magdeburg werden ältere Schüler erst auf Antrag ihr Fahrtkostengeld zurückbekommen – nach neun Monaten. Begründet wird dies mit den kurzen Wegen und den niedrigen Fahrtkosten in der Stadt. Krüger: „Der Eigenanteil von 100 Euro ist erst nach vier Monaten aufgebraucht. Maximal können ältere Schüler 186 Euro zurückerstattet bekommen.“
Im Jerichower Land können wegen der größeren Entfernungen von Wohn- und Schulort jährliche Fahrtkosten von über 1000 Euro zusammenkommen. Nach Auskunft der Kreisverwaltung werden dort Zurückerstattungen mehrfach im Jahr angestrebt. Eine Durchführungsbestimmung wird der Kreistag erst im September verabschieden. Ähnlich verhält es sich im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Nach einem Vorschlag der Verwaltung soll dort eine monatliche Rückerstattung erfolgen – vorbehaltlich einer genauen Durchführungsbestimmung, die noch nicht verabschiedet ist.Eine Ausnahme bildet in Sachsen-Anhalt der Altmarkkreis Salzwedel. Im Altmarkkreis gab es bereits vor der Änderung des Schulgesetzes eine Regelung für ältere Schüler auf der Basis von Berechtigungskarten. Diese wird dort nun – angepasst auf die neue Gesetzeslage – weitergeführt. Zum Vorteil der Schüler und ihrer Eltern. Denn im Altmarkkreis müssen auch ältere Schüler nicht in Vorkasse gehen. Auf einer Berechtigungskarte werden in den Schulen die jeweiligen Berechtigungen bestätigt. Mit diesen Karten können diese Schüler dann im Bus verbilligte Wochen- oder Monatskarten einkaufen. Die Schüler bezahlen einen Selbstkostenanteil von drei Euro (Wochenkarte) oder zehn Euro (Monatskarte) und können anschließend den Schulbus nutzen. So ergeben sich Einsparungen von monatlich bis zu 100 Euro, so die Kreisverwaltung in Salzwedel.
Wie die Rückerstattung von Schülerticket-Kosten andere Landkreise organisieren, wird vielfach erst in den nächsten Wochen entschieden. Zeitlich ist dies kein Problem. Wegen der 100 Euro Eigenanteilkosten dürfte in den meisten Fällen eine Rückerstattung ohnehin erst im Oktober in Frage kommen.


2 Kommentare
Kommentar schreibenAuch bei uns im Landkreis steigt der Unmut über die Regelung die im Jerichower Land angestrebt wird.
Das Jerichower Land ist einer der Landkreise, in denen Summen von ca. 1000,-€ auf die Schüler/Eltern an Beförderungskosten zukommen können.
Aus diesem Grund haben in den letzten Jahren Schülerinitiativen in Zusammenarbeit mit einigen politischen Vertretern erreicht, das es ein 20,-€ Ticket für die Schüler der 11./12./ und 13. Klassen gab.
Mit der neuen Regelung der Erstattung bzw. Abrechnung des Eigenanteils, die eigentlich ein Fortschritt und eine Entlastung sein soll, kommt es zum krassen Gegenteil in unserem Landkreis.
Die Schüler mussten schon die Tickets für das angefangene Schuljahr kaufen.
(zwischen 37,-€ und 92,- €).
Nachdem 100,-€ von den Schülern/Eltern vorfinanziert sind, kann nach Ablauf der nächsten Monatskarte (Beträge s.o.) ein Antrag an den Landkreis auf Erstattung eingereicht werden, so dass auf jeden Fall die nächste Karte auch wieder vorfinanziert werden muss.
Da die Ferienzeit nicht erstattet wird, kommt es bei außerschulischen Projekten- (es gibt an unseren Schule tatsächlich auch in den Ferien Aktivitäten!) zu einer Benachteiligung von engagierten Schülern.
Der Kreiselternrat Jerichower Land setzt sich für eine ähnliche Umsetzung des Gesetzes, wie im Landkreis Salzwedel ein. Dort kaufen die „betroffenen“ Schüler nach Ausstellung einer Berechtigungskarte Wochen- oder Monatstickets für anteilig 3,- bzw. 10,- €.
Da die Verordnung zur Schülerbeförderung erst von der nächsten Kreistagssitzung beschlossen werden kann (23. September 2009), muss für das Schuljahr 2009/2010 eine Sonderregelung getroffen werden.
Die Schüler die schon die 100,- € Eigenanteil bezahlt haben bekommen die restlichen Monatskarte gegen einen Berechtigungsnachweis kostenlos.
Wir können uns nicht vorstellen, dass die Landtagsmitglieder, die mit großer Mehrheit für dieses Gesetz gestimmt haben, sich mit der Umsetzung des Gesetzes in einigen Landkreisen einverstanden erklären.
Es muss eine soziale Umsetzung des Gesetzes angestrebt werden.
Wir leben im Landkreis Salzwedel. Ab dem 01.11.2009 müßen auch wir in Vorkasse gehen.das finden wir auch nicht in Ordnung weil es bisher wirklich gut war, gleich die Berechtigungskarten über die Schule zu bekommen. Mein Sohn geht auf eine Berufsbildende Schule.