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Neue Richtlinie sorgt für Unmut

„Das Thema Fahrtkostenrückerstattung wird uns wohl noch einige Zeit beschäftigen. Eine Rückerstattung an die Eltern erst nach Überschreitung der Selbstbeteiligung von 100 Euro ist nicht akzeptabel. Eine Lösung wie im Altmarkkreis Salzwedel mit den Berechtigungskarten wäre für alle Landkreise eine ideale Lösung. Auch mit der Splittung auf 25 Euro im Quartal könnten wir leben. So jedoch müssen die Eltern wieder am Schuljahresanfang, wo alle Lehr- und Lernmittel, Schulbücher etc. gekauft werden müssen, den größten Teil der Kosten bezahlen. Das ist keine wirkliche Entlastung für die Familien im Land.“ sagte Karsten Bucksch, Vorsitzender des Landeselternrates.

Die Volksstimme schrieb am 08.08.2009:

Unterschiedliche Praxis in Städten und Landkreisen / Jährlich mehrmalige Rückzahlung wird angestrebt

Neue Richtlinie sorgt für Unmut: Schülerticket nur gegen Vorkasse
Von Oliver Schlicht

Magdeburg. Eine Änderung der landesweit gültigen Richtlinie zur Fahrtkostenrückerstattung bei Schulfahrten sorgt am Beginn des Schuljahres für Unruhe. Schüler der ersten bis zehnten Klassen bekommen in Sachsen-Anhalt ihre Fahrtkosten vom Wohnort zur Schule in der Regel voll zurückerstattet. Daran ändert sich nichts. Ältere Schüler gingen dagegen bislang leer aus. Nach Änderung des Schulgesetzes, die vom Landtag erst im Juni verabschiedet wurde, bekommen jetzt auch Schüler der elften und zwölften Klassen und Berufsschüler die Fahrtkosten zurück – in diesen Fällen aber bei einer Selbstbeteiligung von 100 Euro. [mehr lesen »]

Änderungen in der Schülerbefoerderung

Durch eine Änderung des Schulgesetzes in Sachsen-Anhalt mit dem zwölften Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 14. Juli 2009 ergibt sich der nachfolgende neue Wortlaut des § 71 Schülerbeförderung.

Eltern der Schüler die bisher nicht berücksichtigt wurden, müssen zum Schuljahresbeginn einen formlosen Antrag auf Rückerstattung des Betrages stellen, der die Eigenbeteiligung von 100 Euro übersteigt. [mehr lesen »]

Kabinett beschliesst Kostenentlastung

Landeselternrat spricht sich gegen eine Beteiligung der Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 11 bis 13 aus.

Der Landeselternrat ist seit dem Sommer letzten Jahres mit den Landtagsfraktionen und dem Kultusministerium im Gespräch, um einen wichtigen Punkt des 15-Punkte-Programmes umzusetzen. Nach einer breiten Zustimmung zu einer Änderung des Schulgesetzes in Punkto Schülerbeförderung, geht der Vorschlag des Landesschulbeirates dem Landeselternrat nicht weit genug.

„Wir wollen eine Gleichbehandlung aller Schüler in Sachsen-Anhalt, die über kein Einkommen verfügen.“ sagte Karsten Bucksch, Vorsitzender des Landeselternrates nach der Sitzung des Landesschulbeirates. „Eine Änderung des Schulgesetzes muss eine Gleichbehandlung aller Schüler, die der zwölfjährigen Schulpflicht unterliegen beinhalten.“ so der Vorsitzende weiter. [mehr lesen »]

Eltern für sozial gerechte Lösung

Landeselternrat fordert Kostenentlastung auch für Schüler der Sekundarstufe II und Berufsschüler

Der Paragraf 71 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt regelt neben den Zuständigkeiten für die Schülerbeförderung auch die Frage nach der Kostenübernahme bis zur 10. Klasse. Bereits im April dieses Jahres hatte der Landeselternrat Sachsen-Anhalt in seinem 15-Punkte-Programm festgeschrieben, sich für eine Kostenübernahme bei der Schülerbeförderung auch für Gymnasiasten der 11. und 12. Klassen und für Berufsschüler stark zu machen. [mehr lesen »]